Höhlenschutzposition

Höhlenschutz – die Position der organisierten Höhlenforscher
Internationales Höhlenschutzmotto

Ethik – Richtlinien der deutschen Höhlenforscher
  • totale oder teilweise Zerstörung durch Rohstoffgewinnung oder Baumaßnahmen
  • Eintrag von Schadstoffen durch natürliche Vorgänge oder künstliche Deponierung
  • Überfrequentierung durch Besucher
  • Raubgrabungen nach archäologischen, paläontologischen oder mineralogischen Funden
  • Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, Besitzerrechte und Rücksichtnahme auf andere Beteiligte (Anwohner, örtliche Höhlenforscher)
  • Weiterbildung im Hinblick auf richtiges Verhalten im Sinne des Natur- und Denkmalschutzes
  • Anwendung schonender Befahrungsmethoden (z.B. Elektrolicht, Vermeiden von Zerstörung oder Verschmutzung von Speläothemen, Verzicht auf Lärm, Verzicht auf Biwaks in kleinen Höhlen, keine unnötigen Einbauten bzw. ihre Entfernung nach der Erforschung, kein Zurücklassen von Abfällen, keine Massenbegehungen von Höhlen usw.)
  • Anwendung schonender Erforschungsmethoden (keine oder unauffällige Messpunkte, ggf. Verzicht auf die Dokumentation sehr fragiler Bereiche, Fortsetzungssuche unter Beachtung der archäologischen und paläontologischen Situation usw.); Motto: Nimm nichts mit, lass nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot
  • Grundsätzlicher Verzicht auf Winterbefahrungen in Fledermauswinterquartieren
  • Kontrolle über die Befahrungsfrequenzen durch Zugangsregelungen mit dem Besitzer bzw. durch Verschluss gefährdeter Höhlen
  • Einflussnahme auf schädigende Vorgänge in Karstgebieten bzw. im Umfeld von Höhlen (z.B. Überdüngung, Deponieprojekte, Abbauvorhaben usw.)
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfassung von Publikationen unter den Gesichtspunkten des Karst/Höhlenschutzes (z.B. keine exakten Lagenangaben bei gefährdeten Höhlen) und einer fachlich kompetenten Information (z.B. keine persönliche Selbstdarstellung in Abenteuerberichten im Internet)
  • Bei einer begründeten Umgestaltung von Höhlen für kommerzielle Zwecke muss die Forderung einer nachhaltigen Nutzung erfüllt sein

Helfen Sie, die Welt ohne Licht zu erhalten. Sie sind nur Gast in ihr!

Höhlentrekking
  • Ausrichtung der Anzahl von Teilnehmern, Häufigkeit und Zeitpunkt der Führungen auf die Erfordernisse des Höhlenschutzes
  • verantwortungsvolle Routenwahl und Meidung sensibler Gebiete inner- und außerhalb der Höhle
  • Beschränkung der Touren auf zur Zeit touristisch begangene Höhlen
  • Verzicht auf Wettkämpfe in Höhlen sowie auf Verwendung der Höhle als „Sportgerät“
  • Verzicht auf Biwaks in Höhlen für touristische Zwecke
  • Vereinbarkeit mit den satzungsgemäßen Zielen und der Ethik der D-A-CH-Verbände
  • Kontaktpflege zu ortsansässigen Höhlenvereinen
  • Rücksichtnahme auf lokale Sitten und Gebräuche
  • Information der Teilnehmer über die organisierte Höhlenforschung
  • Vorbereitung und Sensibilisierung der Teilnehmer für karst- und höhlenkundliche Aspekte
  • Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
  • Einsatz kompetenter Höhlenführer
  • Ausrichtung der Werbung auf Naturerlebnis und nicht auf Abenteuer
  • Verzicht auf aggressive Werbung
  • Keine Nutzung des Trekking für andere kommerzielle Interessen (Produktwerbung und -verkauf)
  • Aufklärung der Teilnehmer über die Gefahren
  • Versicherungsschutz für Teilnehmer und Führer